15 mal klüger mit dem Team von Der Baufi Berater – unser Baufi-Lexikon

Lesezeit: 2 Minuten

Mit dem Team von Der Baufi Berater sind Sie immer auf der sicheren Seite – auch fachlich. Daher haben wir für Sie unser kleines „Lexikon“ der Baufinanzierung erstellt – 15 Begriff aus der Baufinanzierungswelt kurz und knackig erklärt. Viel Spaß beim Lesen.

Kluge Köpfe
  1. Anschlussfinanzierung
    Ist nach dem ursprünglichen Kreditvertrag ein weiteres Darlehen nötig, handelt es sich um eine sogenannte Anschlussfinanzierung (oder auch Prolongation genannt, wenn diese bei der ursprünglichen Bank verlängert wird und kein Bankwechsel stattfindet). Oftmals lohnt sich auch der Vergleich über den Tellerrand hinaus – die Anschlussfinanzierung muss entgegen einiger Meinungen nicht bei der ursprünglichen Bank abgeschlossen werden.
  2. Annuität
    Die Rate, die aus Sollzins und anfänglicher Tilgung besteht und die regelmäßig zu zahlen ist. Die Annuität bleibt bei den Annuitätendarlehen immer in gleichbleibender Höhe, mit jeder Rückzahlungsrate ändert sich der Zins- und Tilgungsanteil.
  3. Auszahlungsvoraussetzungen
    Bedingungen seitens der Bank die zu erfüllen sind, damit das Darlehen ausbezahlt werden kann, z.B. Annahme des Kreditvertrages. Unser Team hilft und betreut Sie auch während der Auszahlungsphase und danach.
  4. Effektivzins
    Nicht der zu zahlende Zins, der in die Annuitätsrate monatlich eingerechnet wird, sondern die Zinsangabe, in dem weitere Kosten zur Vergleichbarkeit von Angeboten enthalten sind.
  5. Forward-Darlehen
    Mit einem Forward-Darlehen lassen sich aktuelle Zinskonditionen für eine Anschlussfinanzierung bereits heute sichern. Hier können bereits die heutigen Konditionen bis zu 60 Monate vor Zinsbindunsablauf erneut gesichert werden.
  6. Grundschuld
    Eine Grundschuld dient als Kreditsicherheit für die Bank und lastet auf Grundstücken oder grünstücksgleichen Rechten.
  7. Immobilienfinanzierung
    Eine Baufinanzierung ist ein Darlehen für die Errichtung, den Erwerb oder die Sanierung von Immobilien. Eine wohnwirtschafliche Bindung muss hier gegeben sein.
  8. KfW
    Kreditanstalt für Wiederaufbau, die Förderprogramme auf Bundesebene zur Verfügung stellt, um Wohneigentum zu erwerben oder energetische Maßnahmen zu fördern.
  9. Restschuld
    Als Restschuld wird der Betrag bezeichnet, den man bei der Bank nach Ablauf der Zinsbindung schuldet. Der Darlehenssaldo spiegelt den aktuellen Darlehensstand wieder.
  10. Schufa
    Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung. Auskünfte über Kunden und deren Zahlungsverhalten oder -wahrscheinlichkeit werden hier errechnet und an die Banken weitergegeben.
  11. Schuldanerkenntnis
    Notariell abgegebene Erklärung im Rahmen der Grundschuldbestellung, mit dem gesamten Vermögen persönlich und uneingeschränkt zu haften.
  12. Sollzins
    Wird auch Nominalzins genannt. Der Zins, den die Bank berechnet und mit dem das Darlehen bzw. die Restschuld verzinst wird.
  13. Sondertilgung
    Möglich, aber nicht zwingende Tilgung, die zur schnelleren Entschuldung und Zinsersparnis flexibel genutzt werden kann. Je nach Bank sind 5% bereits als Standard inkludiert. Höhere Sondertilgungen führen i.d.R. zu einem Zinsaufschlag.
  14. Umschuldung
    Eine Umschuldung bedeutet, dass für die aktuelle Restschuld eine Finanzierung mit einer anderen Bank abgeschlossen wird. Dies hat in der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zur Folge.
  15. Zinsbindung
    Die Zeit, in der Kunde und Bank vertraglich einen Zins festlegen, der so lange unverändert bleibt. Die Besonderheit bei Zinsbindungen über 10 Jahren resultiert mit einem Sonderkündigungsrecht nach 10 Jahren mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten (siehe BGB § 489).

  9. Juni 2021
  Kategorie: Allgemein

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