Abbezahlte Immobilie und Rente? Holen Sie mehr Geld heraus!

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Es ist gut, wenn man im Alter mietfrei wohnen kann, aber wenn trotzdem die Rente vorne und hinten nicht reicht, bekommt das Vergnügen einen bitteren Beigeschmack. Als Besitzer einer schuldenfreien Immobilie haben Sie aber drei lukrative Möglichkeiten, Ihre Rente noch weiter aufzubessern, ohne sich von Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus trennen zu müssen.


Albtraum: Zu wenig Geld im Alter

Mehr als neunzig Prozent der über 65-Jährigen leben in ihrer vertrauten Umgebung, aber fast zwei Millionen der Immobilienbesitzer in dieser Altersgruppe haben weniger als tausend Euro monatlich zur Verfügung. Diese niederschmetternde Bilanz veröffentlichte die Deutsche Seniorenliga in einer Studie.
Das Vermögen ist regelrecht »eingemauert« und wird deshalb auch gerne »Betongold« genannt. 

Verkaufen oder bewohnen?

Ein Verkauf des Eigentums wäre keine Lösung – allein weil man dann die vertraute Umgebung verlassen müsste. Optimal wäre es, in den eigenen vier Wänden wohnen zu bleiben und trotzdem Geld aus der Immobilie zu ziehen.
Das geht nicht? Doch, denn es gibt drei gute Möglichkeiten, seinen finanziellen Spielraum zu erweitern und seine Rente mithilfe der eigenen Immobilie aufzubessern, ohne sie geich zu veräußern: Leibrente, Nießbrauch oder Teilverkauf.


Erste Variante: Leibrente

Bei dieser Variante verkaufen Sie Ihr Eigenheim zwar, bleiben aber dennoch dort wohnen. Es ist praktisch ein Hausverkauf auf Raten. Das ist zum Beispiel dann eine gute Lösung, wenn Sie keine Erben haben.

So funktioniert es:

Die selbstgenutzte Immobilie wird an ein Unternehmen verkauft, und der Käufer räumt dem früheren Eigentümer darin ein lebenslanges Wohnrecht ein. Der kann so weiter in seiner Immobilie wohnen und erhält entweder eine monatliche Zahlung bis zu seinem Lebensende oder aber einen einmaligen Betrag in Kombination mit einer geringeren monatlichen Zahlung. Die Höhe der Leibrente richtet sich nach Wert der Immobilie, Alter und Geschlecht des Verkäufers.
Im Grundbuch werden dann an erster Rangstelle diese Rente und das mietfreie Wohnrecht eingetragen.
Anbieter, die dieses Modell im Programm haben, arbeiten oft mit einem Mindestalter (65, besser 70 Jahre). 

 

Zweite Variante: Nießbrauch (Nutzungsrecht)

Wie bei der Leibrente wird auch beim Nießbrauch die Immobilie verkauft, aber unter dem Vorbehalt der lebenslangen Nutzung durch den vorherigen Eigentümer. Im Gegensatz zur Leibrente bekommt hier der Verkäufer nur eine Einmalzahlung.
Als wirtschaftlicher Eigentümer der Immobilie und ist man bei diesem Modell auch weiterhin für die Instandhaltung zuständig. 

So funktioniert es:

Das Nutzungsrecht (juristisch: Nießbrauch) wird von einem Notar zwischen Verkäufer und Käufer vertraglich festgehalten. 
Im Grundbuch wird das Nutzungsrecht an erster Stelle eingetragen. Der Verkäufer darf bis zu seinem Lebensende in der Immobilie bleiben, und selbst wenn er ausziehen sollte (z.B. in ein Altersheim), behält er das Recht, die Immobilie weiter zu vermieten.

Dritte Variante: Teilverkauf

Dies ist ein relativ neues Modell, das seit dem Sommer 2018 von dem Finanzdienstleister »Wertfaktor« angeboten wird. 
Ein Gründer von »Wertfaktor«, Christoph Neuhaus, erklärt das so: »Wir unterscheiden uns von der Immobilienverrentung, da unsere Klienten nicht ihre gesamte Immobilie abtreten müssen, sondern höchstens die Hälfte ihres ‚Betongoldes’ aus ihrem Eigentum lösen.«

So funktioniert es:

Sie entscheiden vorab selbst, wie viel Bargeld Sie aus der Immobilie herauslösen wollen. Dann ermittelt ein unabhängiger Gutachter den Marktwert des Objekts. Hieraus errechnet sich der Anteil, der verkauft werden soll. Sie als Eigentümer erhalten dann eine Sofortzahlung.

Im Grundbuch eingetragen wird das Nießbrauchrecht, das Ihnen lebenslange, alleinige Nutzung garantiert.
Neu im Gegensatz zu den anderen Modellen: »Wertfaktor« bekommt für die Nutzung des verkauften Anteils ein monatliches Entgelt.
Der Verkäufer behält hierbei alle Privilegien des Alleineigentümers. Renovierungen oder Anbauten können vorgenommen werden, ohne sie vorher absprechen oder genehmigen lassen zu müssen.
 

Modell »Teilverkauf«: Verkauf der Immobilie

Beim letztendlichen Verlassen der Immobilie haben der Eigentümer oder seine Erben ein Ankaufsrecht für den »Wertfaktor«-Anteil.
Sollte es hier keine Einigung geben oder der Ankauf nicht gewünscht werden, verkauft »Wertfaktor« das komplette Objekt.

Gehen Sie auf Nummer Sicher

Jedes dieser Modelle hat seine Vor- und Nachteile. Sie sollten also gut überlegen, welche Variante am besten zu Ihnen und Ihrem Lebensmodell passt. So unangenehm der Gedanke auch ist: Ihr Ableben ist ein wichtiger Faktor in der Rechnung!

Und damit keine Fehler passieren, suchen Sie sich noch eine steuerliche Beratung oder jemanden mit Sachverstand und Kenntnis des Immobilienmarktes, der Ihnen zur Seite steht.

  25. April 2019
  Kategorie: Vermarktung