Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler soll fallen – Bundesregierung beschließt Bürokratieabbau
📅 Aktuelle Entscheidung: Kabinett beschließt Abschaffung der Weiterbildungspflicht
Das Bundeskabinett hat am 5. November 2025 im Rahmen des Bürokratieentlastungsgesetzes beschlossen, die Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler*innen und Wohnimmobilienverwalter*innen aufzuheben.
Bisher mussten Gewerbetreibende mit § 34c GewO-Erlaubnis alle drei Jahre mindestens 20 Stunden Weiterbildung nachweisen.
Ziel der Entscheidung: Bürokratieabbau und mehr Eigenverantwortung für die Branche.
Die Bundesregierung vertraut darauf, dass qualifizierte Makler*innen und Verwalter auch ohne gesetzliche Vorgabe regelmäßig ihr Wissen aktuell halten.
⚖️ Gesetzgebungsverfahren läuft noch
Wichtig: Der Beschluss des Bundeskabinetts ist noch kein geltendes Gesetz.
Bevor die Änderung in Kraft tritt, muss das Vorhaben noch durch Bundestag und Bundesrat.
Bis dahin gilt weiterhin die bisherige Regelung zur Weiterbildungspflicht gemäß
§ 34c Gewerbeordnung (GewO) in Verbindung mit der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV).
💡 Was bedeutet das für Makler und Verwalter?
- Aktuell gilt die Weiterbildungspflicht noch.
- Nachweise sollten bis zur endgültigen Gesetzesänderung weitergeführt und aufbewahrt werden.
- Nach Inkrafttreten der Änderung entfällt die Pflicht zur Dokumentation und Vorlage gegenüber der Aufsichtsbehörde.
- Viele Verbände empfehlen, trotzdem regelmäßig Weiterbildungen zu besuchen – für Qualität, Vertrauen und Rechtssicherheit.
🧭 Einschätzung vom Baufi-Berater-Team
Auch wenn der Wegfall der Pflicht zunächst nach Erleichterung klingt, sehen wir:
Kompetenz und Weiterbildung bleiben der Schlüssel zum Erfolg – gerade in Zeiten von Zinswende, Energieeffizienzvorgaben und ständig neuen Immobiliengesetzen.
Wir empfehlen daher, sich weiterhin aktiv fortzubilden – nicht, weil es vorgeschrieben ist, sondern weil es den Unterschied im Beratungsgespräch macht.
🏠 Fazit
Die geplante Abschaffung der Weiterbildungspflicht ist ein wichtiger Schritt im Bürokratieabbau – aber kein Freifahrtschein.
Professionelle Maklerinnen und Makler wissen: Fortbildung bleibt die beste Investition in Vertrauen, Erfolg und zufriedene Kunden.
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