Wohnfläche falsch berechnet? Das kann teuer werden.

Lesezeit: 2 Minuten

Beim Verkauf einer Immobilie zählt jedes Detail – aber kaum etwas wird so oft unterschätzt wie die Wohnfläche. Sie wirkt auf den ersten Blick wie eine bloße Zahl im Exposé. Doch in Wahrheit hat sie große Auswirkungen: auf den Verkaufspreis, die Finanzierung, den Kaufvertrag – und nicht zuletzt auf das Vertrauen der Interessenten.

Was viele Eigentümer nicht wissen: Schon kleine Abweichungen bei der Quadratmeterangabe können große rechtliche Folgen haben. Denn wer falsche Zahlen angibt, handelt nicht nur fahrlässig – er riskiert Rückabwicklungen, Kaufpreisminderungen oder sogar Schadensersatzforderungen.

In diesem Beitrag zeigen wir, warum Du beim Thema Wohnflächenangabe besser keine Kompromisse eingehst – und wie Du mit einer professionellen Vermessung auf der sicheren Seite bist.


Was bei fehlerhaften Flächenangaben droht

Die meisten Kaufverträge enthalten die Wohnfläche – oft als verbindliche Angabe. Stellt sich nach dem Kauf heraus, dass diese Fläche falsch war, drohen rechtliche Konsequenzen:

  • Rückabwicklung des Kaufvertrags
  • Minderung des Kaufpreises
  • Schadensersatzforderungen

Und: Auch der Makler oder Vermittler kann haftbar gemacht werden, wenn er die falsche Fläche ungeprüft übernommen hat.


Warum Du Wohnflächen niemals selbst berechnen solltest

Was nicht geht – auch wenn es oft gemacht wird:

  •  Selber messen mit Zollstock oder Laser
  •  Alte Pläne ohne Maßkette verwenden
  •  Überschlagsrechnung mit Taschenrechner

Diese Methoden sind weder rechtlich zulässig noch verlässlich.


Was als rechtssichere Quelle gilt

✅ Wohnflächenberechnung nach WoFlV oder DIN 277
✅ Genehmigte Baupläne mit Maßkette
✅ Teilungserklärung oder Bauakte
✅ Angaben vom Architekten oder Bauamt

Ohne solche Unterlagen bist Du im Zweifel nicht abgesichert.


Die Lösung: Professionelle Wohnflächenvermessung

Damit es gar nicht erst zu Problemen kommt, empfehlen wir eine exakte und nachvollziehbare Wohnflächenvermessung – professionell und rechtssicher.

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Was, wenn der Eigentümer keine Vermessung wünscht?

In dem Fall sollte die Fläche im Exposé wie folgt gekennzeichnet werden:

„Die angegebene Wohnfläche basiert auf den Angaben des Eigentümers und wurde nicht separat überprüft.“

Das schützt Dich als Vermittler – ist aber immer nur die Notlösung.


Fazit

Die Wohnfläche ist mehr als eine Zahl – sie ist ein rechtlich relevantes Kriterium für Preis, Vertrag und Vertrauen. Wer hier Fehler macht, riskiert viel.
Unser Tipp: Arbeite sauber und professionell – mit exakter Vermessung.


✅ Fragen dazu? Sprich mit Deiner iad Beraterin oder Deinem Berater. Wir helfen Dir gerne weiter!

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