Provisionsfreier Immobilienverkauf? Verständnis des Bestellerprinzips und seiner Ausnahmen

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Beim Verkauf von Immobilien ergeben sich oft Fragen zum Thema Maklerprovision und dem sogenannten Bestellerprinzip. Viele Eigentümer, die planen, ihre Immobilie – sei es eine Eigentumswohnung, ein Haus oder ein Grundstück – zu veräußern, fragen sich, ob und wie sie die Dienste eines Maklers in Anspruch nehmen können, ohne dabei finanziell benachteiligt zu werden. Vor allem seit der gesetzlichen Neuregelung zum Bestellerprinzip Ende 2020 ist das Thema aktueller denn je.

Makler
Welche Immobilien wir ohne Provision verkaufen

Was das Bestellerprinzip für Verkäufer bedeutet

Kurz gesagt, regelt das Bestellerprinzip, wer die Maklerprovision zu tragen hat. Seit der Reform des Gesetzes muss nicht automatisch der Verkäufer die Provision zahlen. Es gibt jedoch bestimmte Situationen und Immobilientypen, bei denen Ausnahmen möglich sind. Das Gesetz hat die Spielräume für Vereinbarungen zwar eingeschränkt, lässt aber immer noch Ausnahmen zu, unter denen eine Verkäuferprovision nicht zwingend anfällt.

Ausnahmen vom Bestellerprinzip – wir verkaufen für Sie folgende Immobilien ohne Provision

  • Verkauf von Mehrfamilienhäusern und gewerblichen Immobilien: Für den Verkauf von Mehrfamilienhäusern als Ganzes oder wenn mehrere Wohnungen oder Einfamilienhäuser als Paket verkauft werden, gilt die Pflicht zur Teilung der Provision nicht.
  • Gewerbliche Käufer: Wenn der Käufer gewerblich handelt, ist eine Teilung der Provision nicht erforderlich, selbst wenn es sich um den Verkauf einer einzelnen Wohnung oder eines Einfamilienhauses handelt.
  • Verkauf von unbebauten Grundstücken: Da Grundstücke nicht unter die gesetzliche Regelung fallen, besteht hier keine automatische Teilungspflicht der Provision.

Praktische Tipps

Es empfiehlt sich, mit einem erfahrenen Makler über die spezifischen Umstände Ihres Verkaufs zu sprechen. Ein guter Makler kann prüfen, ob in Ihrem Fall eine Möglichkeit besteht, die Immobilie ohne Verkäuferprovision zu verkaufen oder welche alternativen Modelle in Betracht kommen könnten.

Wichtig zu wissen

Die Neuregelung bringt sowohl Chancen als auch Herausforderungen mit sich. Sie zielt darauf ab, die Kostenfairness im Immobilienmarkt zu verbessern. Als Verkäufer sollten Sie sich allerdings bewusst sein, dass die Anpassungen im Einzelfall geprüft werden müssen und es sinnvoll ist, sich professionell beraten zu lassen, um finanzielle Nachteile zu vermeiden.

Zusammenfassung

Die Einführung des Bestellerprinzips hat die Landschaft der Immobilienverkäufe verändert, bietet aber durchaus Spielraum für individuelle Lösungen. Wichtig ist, sich gut zu informieren und gegebenenfalls professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, um die für Sie beste Verkaufsstrategie zu finden.

Bitte beachten Sie, dass dieser Artikel keine Rechtsberatung darstellt und im Einzelfall immer eine fachspezifische Beratung empfehlenswert ist.

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