Testament und Nachfolgegestaltung: Warum rechtzeitige Planung so wichtig ist

Lesezeit: 3 Minuten
Testament und Nachfolgeregelung

In Deutschland werden jedes Jahr über eine Million Todesfälle verzeichnet – und mit jedem Erbfall beginnt für die Hinterbliebenen ein juristisch und emotional komplexer Prozess. Viele Menschen verlassen sich dabei auf die gesetzliche Erbfolge. Doch diese entspricht selten den individuellen Wünschen und kann im schlimmsten Fall zu Streit, Pflichtteilsansprüchen und steuerlichen Nachteilen führen.

Genau hier setzt die aktive Nachfolgegestaltung an: Sie ermöglicht es, frühzeitig Klarheit zu schaffen und das eigene Vermögen nach den persönlichen Vorstellungen zu übertragen. Besonders bei Immobilien ist dies ein entscheidender Schritt – eine Immobilienbewertung kann hier helfen, die Ausgangsbasis realistisch einzuschätzen.


Gesetzliche Erbfolge: Die Standardlösung mit Tücken

Die gesetzliche Erbfolge regelt, wer ohne Testament erbt. Dabei gilt das Prinzip der Verwandtenerbfolge:

  • Kinder sind Erben erster Ordnung.
  • Enkel treten ein, wenn die Kinder bereits verstorben sind.
  • Ehegatten haben ein eigenes Erbrecht, das sich nach Güterstand und Erbordnung richtet.

Problematisch wird es oft bei Patchwork-Familien, Unternehmen oder Immobilienbesitz: Die gesetzliche Aufteilung entspricht selten dem, was der Erblasser gewollt hätte.
👉 Mehr zu Finanzierung und Absicherung erfahren Sie in unserer Baufinanzierungsberatung.


Pflichtteilsrecht: Schutz oder Zündstoff?

Kinder und Ehegatten haben immer einen Anspruch auf den Pflichtteil – auch dann, wenn sie enterbt wurden. Dieser beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und muss in Geld ausgezahlt werden. Gerade bei Immobilien kann das zu Liquiditätsengpässen führen und Erben zum Verkauf zwingen.


Erbengemeinschaft: Alles gehört allen

Kommt es zu einer Erbengemeinschaft, müssen alle Entscheidungen gemeinsam getroffen werden.

  • Grundstücksverkäufe sind nur mit Zustimmung aller Erben möglich.
  • Einnahmen müssen gemeinsam versteuert werden.
  • Uneinigkeit endet häufig in Teilungsversteigerungen – nicht selten mit Wertverlust für alle Beteiligten.

Weitere Infos zur sicheren Gestaltung finden Sie auch in unserem Bereich Vorsorge & Absicherung.


Testament oder Erbvertrag: Maßgeschneiderte Lösungen

Wer sicherstellen will, dass das Vermögen so verteilt wird, wie er es sich wünscht, sollte aktiv gestalten.

  • Testament: Einfach zu errichten, jederzeit widerrufbar, handschriftlich oder notariell.
  • Erbvertrag: Notariell verpflichtend, bindend für mehrere Beteiligte, daher besonders bei Unternehmensnachfolgen geeignet.

Ergänzende Instrumente wie Vor- und Nacherbschaft, Vermächtnisse, Auflagen oder Testamentsvollstreckung ermöglichen eine individuelle Feinsteuerung.

👉 Offizielle Informationen zum Erbrecht finden Sie beim Bundesministerium der Justiz – BGB Erbrecht.


Steuerliche Aspekte: Freibeträge nutzen

Die Erbschaftsteuer richtet sich nach Steuerklassen und Freibeträgen:

  • Ehegatte: 500.000 €
  • Kinder: 400.000 €
  • Enkel: 200.000 €
  • Eltern bei Erbschaft: 100.000 €
  • Alle anderen: nur 20.000 €

Ohne vorausschauende Planung können insbesondere Immobilienbesitzer schnell in Steuerfallen geraten. Eine enge Abstimmung mit Steuerberatern ist hier empfehlenswert.


Digitaler Nachlass: Das vergessene Risiko

Neben Immobilien und Bankkonten gewinnt der digitale Nachlass an Bedeutung. Social-Media-Accounts, Cloud-Speicher und Online-Verträge müssen geregelt werden – sonst stehen Erben oft vor verschlossenen Türen.


Fazit: Wer plant, entlastet seine Familie

Ein Testament oder Erbvertrag ist mehr als ein juristisches Dokument – es ist ein Akt der Fürsorge. Wer rechtzeitig gestaltet, vermeidet Konflikte, spart Steuern und sorgt dafür, dass die eigenen Werte auch über das Leben hinaus wirken.

👉 Wenn Sie Fragen zur optimalen Nachfolgegestaltung haben oder wissen möchten, wie sich Immobilienvermögen am besten übertragen lässt, sprechen Sie uns gerne an: www.der-baufi-berater.de


FAQ – Häufige Fragen zur Nachfolgegestaltung

Wer braucht ein Testament?
Ein Testament ist immer dann sinnvoll, wenn von der gesetzlichen Erbfolge abgewichen werden soll, bestimmte Personen bedacht werden sollen oder wenn Immobilien, Unternehmen oder Vermögenswerte gezielt weitergegeben werden sollen.

Was ist der Unterschied zwischen Testament und Erbvertrag?
Ein Testament kann handschriftlich oder notariell erstellt und jederzeit widerrufen werden. Ein Erbvertrag hingegen ist ein bindender Vertrag zwischen mehreren Personen, der nur notariell geschlossen und geändert werden kann.

Welche Freibeträge gibt es bei der Erbschaftsteuer?
Die Höhe hängt vom Verwandtschaftsgrad ab: Ehepartner 500.000 €, Kinder 400.000 €, Enkel 200.000 €, Eltern (bei Erbschaft) 100.000 €, alle anderen nur 20.000 €.

Was passiert, wenn kein Testament vorhanden ist?
Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge. Dabei kann es zu Erbengemeinschaften kommen, die oft Konflikte auslösen. In solchen Fällen drohen Teilungsversteigerungen und steuerliche Nachteile.

Zählt der digitale Nachlass auch zum Erbe?
Ja. Online-Konten, Verträge, Social-Media-Accounts und gespeicherte Daten gehören zum Nachlass. Ohne klare Regelung haben Erben oft keinen Zugriff.


Wichtiger Hinweis

Dieser Beitrag dient ausschließlich Informationszwecken. Er stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar und ersetzt nicht die Beratung durch einen Fachanwalt oder Steuerberater. Für Ihre individuelle Situation empfehlen wir, sich rechtlich und steuerlich beraten zu lassen.


  10. September 2025

Einen Kommentar hinterlassen

Sie müssen angemeldet sein, um einen Kommentar zu posten. Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.