Wohnflächenberechnung korrekt durchführen: Haftung für Eigentümer & wichtige Regeln

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Die korrekte Wohnfläche ist einer der wichtigsten Faktoren beim Kauf, Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie. Falsche Angaben können zu überhöhten Preisen, Streitfällen und sogar rechtlichen Konsequenzen führen. In diesem Artikel erfahren Sie, wie die Wohnfläche richtig berechnet wird, welche gesetzlichen Grundlagen gelten und welche Haftung Eigentümer tragen.

Warum eine korrekte Wohnflächenberechnung entscheidend ist

Die Wohnfläche beeinflusst Kaufpreis, Mietpreis, Nebenkosten und die Finanzierung. Schon Abweichungen von wenigen Quadratmetern können erhebliche Preisunterschiede bedeuten – insbesondere bei hohen Quadratmeterpreisen. Falsche Angaben gehören zu den häufigsten Ursachen für Streitigkeiten zwischen Käufern, Mietern und Eigentümern.

Welche Methoden zur Wohnflächenberechnung gibt es?

1. Wohnflächenverordnung (WoFlV)

Die WoFlV ist seit 2004 der rechtlich maßgebliche Standard. Sie gilt vor allem bei Mietverträgen und öffentlich gefördertem Wohnraum. Besonderheiten:

  • Dachschrägen werden nur anteilig angerechnet.
  • Balkone und Terrassen werden meist zu 25 % berücksichtigt.
  • Kellerräume, Heizungsräume und Garagen zählen nicht zur Wohnfläche.

2. DIN 277

Die DIN 277 wird häufig bei Planung, Bau und Wertermittlung verwendet. Sie berücksichtigt grundsätzlich alle nutzbaren Flächen, weshalb die ermittelte Fläche meist größer ausfällt als nach WoFlV.

Typische Fehler bei der Wohnflächenberechnung

  • Fehlerhafte Anrechnung von Dachschrägen
  • Überbewertung von Balkon, Terrasse oder Wintergärten
  • Alte oder fehlende Berechnungsunterlagen
  • Falsche Messmethoden bei Altbauten
  • Bewusste oder unbewusste „Schönrechnungen“ im Exposé

Schon geringe Abweichungen können zu erheblichen finanziellen Verlusten führen – und zu rechtlichen Folgen, wenn Käufer oder Mieter nachmessen lassen.

Haftung für Eigentümer: Diese Risiken sollten Sie kennen

Wer eine zu große Wohnfläche angibt, riskiert:

  • Schadenersatzforderungen
  • Mietminderungen
  • Rückabwicklung oder Preisminderungen beim Kaufvertrag
  • Rechtliche Auseinandersetzungen

Gerichte werten eine Abweichung ab etwa 10 % regelmäßig als Sachmangel. Für Eigentümer bedeutet das: Korrekte Flächenangaben sind Pflicht – nicht Kür.

Praktische Tipps für Eigentümer

  • Lassen Sie die Wohnfläche nach WoFlV professionell neu berechnen.
  • Dokumentieren Sie Messungen transparent (Grundriss, Aufmaß, Höhenangaben).
  • Rechnen Sie Balkon/Terrasse konservativ an (meist 25 %).
  • Geben Sie im Exposé immer an, nach welcher Methode gemessen wurde.
  • Bei Unsicherheit: Sachverständigen oder Architekten hinzuziehen.

Was bedeutet das für Kaufinteressenten?

Käufer sollten Wohnflächenangaben im Exposé niemals blind glauben. Eine fehlerhafte Fläche führt zu falschen Finanzierungssummen, überhöhten Preisen und langfristig höheren Belastungen. Wir empfehlen, bei jeder Finanzierung eine belastbare Flächenprüfung zu berücksichtigen.

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FAQ: Häufige Fragen zur Wohnflächenberechnung

Wie genau muss die Wohnfläche angegeben werden?

Die Angabe muss nachweisbar, nachvollziehbar und nach der WoFlV oder einer vertraglich vereinbarten Methode berechnet sein.

Zählt ein Wintergarten zur Wohnfläche?

Nur wenn er beheizt ist und als Wohnraum nutzbar ist. Kalte Wintergärten zählen in der Regel nicht zur Wohnfläche.

Darf ich die Fläche selbst messen?

Ja – aber Fehler sind häufig. Für Vermietung oder Verkauf wird eine professionelle Berechnung empfohlen.

Wann haftet der Eigentümer?

Wenn die angegebene Fläche mehr als ca. 10 % von der tatsächlichen Wohnfläche abweicht oder bewusst falsche Angaben gemacht wurden.

Welche Methode akzeptieren Gerichte?

In der Regel die Wohnflächenverordnung (WoFlV), außer es wurde im Vertrag ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

Professionelle Unterstützung gewünscht?

Eine korrekte Wohnflächenberechnung schützt Sie vor finanziellen Risiken und schafft Klarheit beim Verkauf oder Kauf. Wenn Sie Unterstützung bei der Bewertung, Finanzierung oder Kaufpreisprüfung benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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