Erben oder Kaufen? Warum es sinnvoll sein kann, die Immobilie der Eltern zu kaufen statt zu erben

Lesezeit: 4 Minuten
Erben oder Kaufen - Ratgeber von Der Baufi Berater
Erben oder Kaufen – Ratgeber von Der Baufi Berater

Wenn die Eltern älter werden und das große Haus plötzlich leerer, stellt sich oft eine große Frage:
Was passiert später mit der Immobilie?
Erben? Verkaufen? Oder vielleicht sogar innerhalb der Familie kaufen?

Gerade in Familien mit mehreren Kindern oder bei Unsicherheiten zur Erbschaftssteuer kann der Kauf der Elternimmobilie eine interessante Alternative sein – emotional, finanziell und strategisch.
In diesem Beitrag bekommst Du wertvolle Gedankenanstöße – und wir zeigen Dir, wie wir Dich bei Themen wie Immobilienbewertung und Finanzierung unterstützen können.

Wichtig: Wir bieten keine steuerliche oder rechtliche Beratung, sondern geben Dir Impulse aus unserer Praxis als Immobilienexperten.

💬 Klarheit schaffen, bevor es zu spät ist

Es geht nicht nur ums Geld – oft stehen emotionale Fragen im Vordergrund: Erinnerungen, Erwartungen, Verantwortung.
Ein späteres Erbe bedeutet häufig: Erbengemeinschaft, unterschiedliche Interessen, langwierige Klärungen.

➡️ Ein geplanter Kauf innerhalb der Familie schafft Struktur und klare Verhältnisse.
So könnt ihr gemeinsam überlegen, was für alle am besten passt – ohne Streit, ohne Zeitdruck.


📈 Warum der Kauf manchmal günstiger ist als das Erbe

Beim Erbe gelten bestimmte Freibeträge – aktuell 400.000 € pro Kind.
Was darüber hinausgeht, wird steuerpflichtig – und das kann bei heutigen Immobilienwerten schnell teuer werden.

Ein frühzeitiger Kauf zu einem realistischen, familienintern vereinbarten Kaufpreis kann eine Möglichkeit sein, den Freibetrag besser zu nutzen.
Natürlich fällt bei einem Kauf Grunderwerbsteuer an – dafür kann unter Umständen die Erbschaftssteuer ganz entfallen.

🧠 Aber Achtung: Jeder Fall ist individuell – sprich im Zweifel immer mit einem Steuerberater oder Anwalt.
Wir können keine rechtliche oder steuerliche Beratung leisten – aber zeigen Dir Wege, wie Du die nächsten Schritte im Immobilienbereich angehen kannst.


👪 Ein Blick in die Praxis: So kann’s laufen

Ein Beispiel: Familie Maier aus Schwäbisch Hall stand vor der Frage, wie es mit dem Haus der Eltern weitergehen soll.
Anstatt abzuwarten, entschied sich die Tochter für einen Kauf zu einem familienintern abgestimmten Preis – notariell geregelt und finanziert über ein klassisches Immobiliendarlehen.

Das Ergebnis:

  • Alle Geschwister waren einverstanden
  • Die Eigentumsverhältnisse wurden frühzeitig geklärt
  • Die Immobilie blieb in der Familie
  • Und die Eltern konnten mit dem Kaufpreis ihre eigene Altersvorsorge sichern

Wir begleiten regelmäßig solche Fälle – vor allem im Bereich Immobilienbewertung, Finanzierung und Machbarkeitsbetrachtung.


🧠 Was Du beim Kauf der Elternimmobilie beachten solltest

  • Einigkeit in der Familie: Gibt es Geschwister? Wie wird der Kaufpreis fair geregelt?
  • Finanzierung: Ist eine Bankfinanzierung nötig oder erfolgt die Zahlung über Raten an die Eltern?
  • Grunderwerbsteuer: Diese fällt bei einem Kauf immer an – dafür entfällt aber die Erbschaftssteuer bei Überschreitung des Freibetrags.
  • Notarvertrag: Auch innerhalb der Familie gilt: Ohne Notar kein gültiger Verkauf.

🧮 Du willst wissen, was die Immobilie aktuell wert ist?

📊 Kein Bauchgefühl – sondern eine fundierte Einschätzung:
Mit unserer kostenlosen Immobilienbewertung bekommst Du eine erste Orientierung, was das Elternhaus aktuell wert ist.

➡️ Ob für eine interne Lösung in der Familie oder zur generellen Entscheidungsfindung – eine neutrale Bewertung hilft, besser zu planen.

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💰 Finanzierungsmöglichkeiten – auch bei Kauf innerhalb der Familie

Viele denken, man braucht für den Kauf in der Familie keine Finanzierung.
Doch auch hier kann es sinnvoll sein, z. B. für klare Verhältnisse oder um andere Geschwister auszuzahlen.

Wir helfen Dir dabei, eine passende Finanzierungslösung zu finden – mit realistischen Monatsraten und nachvollziehbarer Planung.

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Fazit: Vordenken lohnt sich

Wenn Du frühzeitig Entscheidungen triffst, kannst Du steuerliche Fallstricke vermeiden, familiäre Konflikte vorbeugen und die Immobilie Deiner Eltern in einem guten Rahmen sichern.

Wir stehen Dir zur Seite – mit Immobilienbewertung, Finanzierungslösungen und ehrlicher Einschätzung aus der Praxis.

  1. Christian Haas sagt:

    Moin Baufi-Berater,

    Danke für den guten Beitrag. An einer Stelle würde ich mein Verständnis jedoch gerne korrigieren lassen:

    Ausschnitt aus dem Artikel:

    Wie funktioniert das genau?
    1. Die Eltern verkaufen das Haus an die Kinder.
    2. Die Kinder zahlen den Kaufpreis in monatlichen Raten zurück.
    Frage:
    Die Kinder haben doch jetzt erstmal einen Kredit aufgenommen und den Kaufpreis zu zahlen.
    Zahlen die Kinder jetzt zum Kapitaldienst der Bank noch Geld an die Eltern zurück ?

    3. Parallel vermieten die Kinder das Haus zurück an die Eltern – und zwar für genau die Höhe der monatlichen Rate.

    Danke schon mal für die Antwort.

    1. Heiko Cudok sagt:

      Wir empfehlen hierzu unseren kostenfreien Ratgeber anzufordern 🙂

  2. Frank Carius sagt:

    Denk noch mal nach.
    1. Die Eltern verkaufen das Haus an das Kind. Das Kind muss Betrag X an die Eltern bezahlen
    2. Zeitgleich „nimmt das Kind einen Privatkredit von den Eltern auf, d.h. Die Eltern geben X and das Kind.
    Da ist keine Bank im Spiel. Die Eltern sind die Bank (Kreditgeber) Geld fließt nur auf dem Papier.
    Das Kind ist nun Schuldner bei den Eltern und muss Zins und Tilgung an die Eltern zahlen.
    Die Eltern sind Mieter und zahlen Miete an das Kind. Auch das hebt sich auf.
    Aber Vorteil: Das Kind (mit höherem Einkommen als die Eltern) hat die Abschreibung vom Haus. und kann Reparaturen/Renovierungen am Haus auch vor Steuern geltend machen.
    Das konnten die Eltern früher als Besitzer nicht.

  3. Petra Gramüsch sagt:

    Ich hätte gerne Ihren Kostenlosen Ratgeber zum Thema Immobilie der Eltern Kaufen statt Erben.

    Mit freundlichen Grüßen
    Petra Gramüsch

    1. Heiko Cudok sagt:

      Gerne – dazu eine E-Mail an innendienst@der-baufi-berater.de mit Bitte um Zusendung des Ratgebers… 🙂

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