Hätten Sie’s gewusst? – Nach dem Hauskauf muss der Schornsteinfeger Bescheid wissen!
Sie haben eine Immobilie gekauft – herzlichen Glückwunsch! 🏡 Die Übergabe ist erfolgt, der Umzug organisiert, vieles ist erledigt… Doch eine wichtige Frage wird oft vergessen:
Wurde der zuständige Schornsteinfeger bereits über den Eigentümerwechsel informiert?
Warum diese Meldung so wichtig ist
Viele Käufer wissen nicht: Nach dem Eigentümerwechsel sind Sie verpflichtet, den zuständigen Bezirks-Schornsteinfeger zu informieren. Das ist keine Formsache, sondern gesetzlich geregelt – im Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG).
Denn: Der Schornsteinfeger übernimmt regelmäßige Prüfungen und Wartungen an Heizungsanlagen, Kaminen und Lüftungssystemen. Damit alles ordnungsgemäß abläuft, muss er wissen, wer aktuell für das Gebäude verantwortlich ist.
Was passiert, wenn man es vergisst?
Wird der Eigentümerwechsel nicht gemeldet, kann es zu Problemen kommen:
- Versäumte Prüftermine
- Bußgelder bei Verstößen
- Im Extremfall: Einschränkungen beim Versicherungsschutz (z. B. nach einem Brand)
Automatische Meldung? Nur manchmal.
In einigen Regionen erfolgt die Meldung automatisch über das Grundbuchamt oder die Gemeinde – aber eine Garantie dafür gibt es nicht. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, informiert den Schornsteinfeger selbstständig.
So gehen Sie vor:
✅ Zuständigen Schornsteinfeger über die Gemeinde oder das Landratsamt ermitteln
✅ Kontaktdaten heraussuchen
✅ Mit einem kurzen Anruf oder einer E-Mail den Eigentümerwechsel mitteilen (inkl. Adresse, Name, Datum)
✅ Fertig!
Unser Tipp:
Erledigen Sie die Meldung idealerweise direkt nach der notariellen Beurkundung oder mit der Objektübergabe. So vermeiden Sie unnötige Rückfragen oder Fristen.
🛠 Gut beraten – von Anfang an!
Wir bei der Baufi-Berater begleiten Sie nicht nur bei der Finanzierung Ihrer Wunschimmobilie – sondern denken auch an die wichtigen Details nach dem Kauf.
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